Arbeit muss sich lohnen! – Schluss mit Langzeitbezügern
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Arbeit muss sich lohnen! - Schluss mit Langzeitbezügern

Das will unsere Initiative

Jeder zweite Sozialhilfebezüger im Kanton Aargau lebt seit mindestens zwei Jahren von der Sozialhilfe. Das ist eine inakzeptable Situation. Die Junge SVP Aargau fordert deshalb eine klare und notwendige Massnahme: Die Kürzung der Sozialhilfe bei Langzeitbezügern um mindestens 5% des Grundbedarfes.

Ziel der Initiative ist es, den Anreiz zur rascheren Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu stärken. Die Sozialhilfe soll Menschen in Not gezielt helfen – sie darf jedoch keinen Dauerzustand darstellen.

Die Sammelfrist ist abgelaufen. Die Initiative wurde am 24. April 2024 mit 3’207 gültigen Unterschriften erfolgreich eingereicht.

Argumentarium Volksinitiative „Arbeit muss sich lohnen“

Fakten (Stand 01.11.2025)

2023 waren im Kanton Aargau 11’873 Personen in der Sozialhilfe, aufgeteilt in 6‘585 Dossiers. Der Wert erreichte 2017 seinen Höchststand mit 15‘000 Personen (Dossier: 8’299). Die Sozialhilfequote beträgt 2023 nur 1.7% und ist auf einem Tiefstand. 2024 war de tiefste Wert mit 1.6% seit Erhebungsbeginn.

Von den 6‘585 Dossiers haben 3‘201 Dossiers eine Laufzeit von über zwei Jahren. Das sind 48.6% aller Dossiers. 2017, wo die Sozialhilfequote ihren Höchststand hatte, waren es „nur“ 44.8%. 2005 war dieser Anteil bei 26% und stieg konsequent an bis 2021 der Höchststand m 50.1% erreicht wurde. Seitdem ist dieser Wert leicht rückgängig aber immer noch fast doppelt so hoch wie seit Messbeginn und immer noch bei fast 50% aller Fälle.

Ein Blick in die Abschlussstatistik zeigt, dass Langzeitbezüger deutlich weniger oft aus der Sozialhilfe rauskommen als Kurzzeitbezüger.

Wie länger die Bezugsdauer desto schwieriger der Ausstieg aus der Sozialhilfe, dies bestätigt auch die SKOS in ihrem Grundlagenpapier zum Thema Langzeitbezug in der Sozialhilfe „die Chancen für eine Beendigung der Sozialhilfe ganz am Anfang des Bezugs am grössten sind“.

Weiter bestätigt das Grundlagenpapier der SKOS, dass bei längerem Bezug die Kosten deutlich steigen: „Bei einer Bezugsdauer von zwei bis vier Jahren waren die Leistungsbezüge gar 21 Prozent höher als bei einer Bezugsdauer von weniger als einem Jahr“

Die Initiative

Das Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe und die soziale Prävention (Sozialhilfe- und Präventionsgesetz, SPG) vom 06.03.2001 (SAR 851.200) wird wie folgt geändert:

§5b Langzeitbezug (neu)

1 Nach einer ununterbrochenen Bezugsdauer von 2 Jahren erhält eine unterstützte Person eine pauschale Minderung des Grundbedarfs. Ausgenommen sind:
a) Kinder unter 18 Jahren;
b) Mütter und Väter mit Kindern unter 4 Monaten;
c) Personen ab 55 Jahren, die während mindestens 20 Jahren in der Schweiz erwerbstätig waren und während dieser Zeit keine Sozialhilfe bezogen haben; Erziehung- und Betreuungsgutschriften werden der Erwerbstätigkeit angerechnet;
d) erwerbstätige Personen;
e) Personen in einer Ausbildung;
f) Personen, die ein Beschäftigungsprogramm, einen Sprachkurs oder eine andere Integrationsmassnahme besuchen;
g) Personen mit einer zu mindestens 70 % ärztlich attestierten Arbeitsunfähigkeit;
h) Andere Personen in begründeten Ausnahmefällen

2 Die Höhe der pauschalen Minderung nach § 5b Abs. 1 beträgt mindestens 5%.

3 Das Nähere regelt der Regierungsrat.

 

FAQ – Typische Gegenargumente

F: Die Initiative ist reine Polemik und Symbolpolitik und löst keine Probleme!
A: Die Initiative packt das Problem der Langzeitbezüger auf und schafft ein ergänzendes und sicheres Werkzeug zu dessen Lösung. Sozialhilfe ist eine kurze und befristete Hilfe in Notlagen und kein Dauerzustand

F: Kürzungen haben noch nie Probleme gelöst
A: Kürzungen sind legitimes Mittel zur Steuerung der Sozialhilfe. Sozialhilfe beruht darauf, dass Staat und Bezüger gemeinsam am selben Ziel arbeiten, nämlich die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt. Der Bezüger ist zur Kooperation und mithilfe verpflichtet und muss daher mit Massnahmen rechnen, wenn dieser nicht mit macht. Wie im Strassenverkehr: Wer sich nicht an die Regeln hält, bekommt früher oder später eine Rechnung dafür.

F: Die Initiative führt zu massiven Mehrkosten!
A: Der Mehraufwand ist minimal und kann problemlos durch Prozess- und Systemoptimierungen geringgehalten werden. Zudem ist es generell so, dass das Umsetzen von Gesetzen Geld kostet. Ein Gericht und auch die Polizei kostet Geld und ist wirtschaftlich nicht lukrativ, aber das sind Ausgaben, welche es braucht, um das geltende Recht umzusetzen.

F: Man tritt gegen die ärmsten und das schonungslos!
A: Die Initiative ist präzise und trifft nur die richtigen. Dies wird sichergestellt mit den diversen Ausnahmen, welche zudem durch den Regierungsrat noch weiter präzisiert werden kann.

F: Der Aargau prescht mit dieser Initiative im Alleingang vor!
A: Der Kanton Basel-Land hat bei einer Volksabstimmung 2022 die fast identische Gesetzesvorlage mit fast 64% eingeführt.

F: Der Kanton Uri hat diese Initiative knapp abgelehnt!
A: Die Abstimmung im Kanton Uri befasste sich nicht mit den Langzeitbezügern und kann somit nicht als Vergleich hergenommen werden. Knackpunkt war die Prüfung des Vermögensverzicht über 10 Jahre vor dem Sozialhilfebezug.

F: Die Sozialhilfe zahlen sind auf dem niedrigsten Wert seit Erhebungsbeginn 2005.
A: Die tiefe Sozialhilfequote von 1.6% ist sehr erfreulich und zeigt, dass der Kanton Aargau sich auf dem richtigen Weg befindet. Jedoch sieht man bei genauerer Beurteilung, dass dieses Ergebnis besonders der guten Integration von Kurzzeitsozialhilfebezüger geschuldet ist. 2005 machten Bezüger mit einer Dauer von unter zwei Jahren fast 75% aller Bezüger aus. Heute sind es nur noch die Hälfte dieser. Es zeigt: Wir haben zu wenige Mittel und Wege, Langzeitbezüger zu integrieren. Auf diese zielt unsere Initiative ab.

 

F: Die Initiative betrifft eine Minderheit und ist wie «Mit Kanonen auf Spatzen schiessen».
A: Gesetze werden grundsätzlich immer nur dann gemacht, weil sich Minderheiten falsch verhalten und damit andere stören oder schädigen. Jedes Gesetz trifft grundsätzlich Minderheiten.

Komitee

Benjamin Blülle
Präsident Junge SVP Aargau

Samuel Hasler
Präsident Initiativkomitee
Präsident SVP Bezirk Aarau

Martina Bircher
Alt-Nationalrätin

Andreas Glarner
Nationalrat SVP
Präsident SVP AG

Adrian Schoop
Grossrat FDP
Alt-Gemeindeammann Turgi

Nicole Müller-Boder
Grossrätin SVP
Präsidentin SVP Bezirk Muri

Ramon Hug
Vize-Präsident Komitee
Alt-Präsident JSVP Aargau

Unterstützende Organisationen und Parteien

Weitere Mitglieder

Tonja Burri
Bezirkspräsidentin SVP Brugg

Timo Stettler
Jungfreisinnige Aargau

Philippe Tschopp

Manuel Ackermann
Präsident  SVP Kaiseraugst

Nicole Burger
Grossrätin SVP

Alain Bütler
Grossrat SVP

Daniel Urech
Grossrat SVP

Thomas Burgherr
Nationalrat SVP

Jacqueline Felder
Grossrätin SVP
Präsidentin SVP Frauen Aargau

Christian Glur
Nationalrat SVP

Stefanie Köpfli
Grossrätin SVP

Benjamin Giezendanner
Präsident Aarg. Gewerbeverband
Nationalrat SVP

Christoph Riner
Nationalrat SVP

Yanik Nyffeler
Parteileitung Junge SVP Aargau

Nico Trottmann
Parteileitung Junge SVP Aargau

Rolf Wehrli
Grossrat SVP

Andy Steinacher
Grossrat SVP

Markus Gabriel
Grossrat SVP

Nicole Heggli-Boder
Grossrätin SVP

Christoph Hagenbuch
Grossrat SVP

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