Grundsätzlich ist die freie Wahl des Verkehrsmittels zu gewährleisten. Geschwindigkeitskontrollen haben ausschliesslich der Verkehrssicherheit zu dienen und dürfen somit nur an Orten wo es die Sicherheit erfordert eingesetzt werden. Dies sind insbesondere Durchfahrtsstrassen an Schulen und Unfallschwerpunkte. Des Weiteren dürfen sie nicht als verkappte Einnahmequellen missbraucht werden. Die Einnahmen müssen tief budgetiert werden. Es darf für die zuständige Abteilung kein Druck auf Einhalten dieser Budgetposition geben.

Das Nationalstrassennetz ist endlich fertigzustellen. Überlastete Autobahnabschnitte sind auszubauen, um Staus zu verhindern. Ein flüssiger Verkehr ist hoch zu gewichten, da insbesondere bei Stau oder Stop und Go Verkehr der Emissionsausstoss (Abgase CO2) massiv zunimmt und dies somit die Umwelt mehr belastet. Ausserdem werden so unnötige begrenzte Ressourcen unserer Erde verschleudert. (Erdöl)

Der Bau einer zweiten Gotthardröhre zu Gunsten der Sicherheit innerhalb des Art. 84 der Bundesverfassung ist zu forcieren. Auf den Nationalstrassen, wo es die Sicherheit zulässt, muss das Tempo-Limit heraufgesetzt werden. Der Fahrausweis auf Probe und die entsprechenden obligatorischen WAB-Kurse sind abzuschaffen.

Nutzlose Straffsteuern welche den Wettbewerb behindern und nur der Bereicherung der Bundeskasse dienen sin abzuschaffen. Namentlich sind dies die CO2 Importstrafsteuer und die LSVA.

Sollte Deutschland ihre Ausländervignette durchsetzen oder auf zur Kündigung von Teilen der Bilateralen kommen sind umgehend Mautgebühren auf den Transitstrecken für ausländische Fahrzeuge zu erheben.