Der Gemeinderat Wohlen hat, über ein Jahr nach Anfrage der SVP, endlich Zahlen zu den teuersten
Sozialhilfefällen publiziert. Wie auch in Aarburg und Buchs werden Millionen an Steuergelder für
Extrembezüger ausgegeben. Ein Umdenken ist angesagt!

Inzwischen hat auch die dritte Aargauer Gemeinde Auskunft über die Sozialhilfe-Zahlen erteilt.
Wohlen, eine Gemeinde mit einem Steuerfuss von 116% und einer Sozialhilfequote von 3.2% (Platz 10
im Aargau), beweist erneut: Es herrschen schwere Missstände in der Sozialhilfe.

Nicht nur, dass über 60% der Beziehenden keinen Schweizer Pass besitzen, ist ein mehr als kritisches
Zeichen. Die hohen und ausserordentlich langen Bezugsdauer zeigt, dass die Sozialhilfe für viele
Personen ein bedingungsloses Grundeinkommen ist. Der Spitzenreiter in Wohlen lebt seit ca. 260
Monaten – fast 22 Jahren – von der Sozialhilfe.

Bei den Top 20 Fällen ist kein Fall unter zehn Jahren Bezugsdauer. Der Durchschnittswert liegt bei ca.
15 Jahren. Und auch die Kosten der einzelnen Fälle lassen einem den Atem stocken. Eine einzelne
Person wurde bereits mit über 400’000.- CHF Steuergeldern unterstützt und das seit über 15 Jahren.
Diese Extrembezüger sind schädlich für alle Gemeinden in der Schweiz. Statt wieder ins
Erwerbsleben einzusteigen, ziehen viele es vor, dem Staat und somit dem Steuerzahler auf der
Tasche zu liegen. Diese Fälle sind keine Einzelfälle, es ist ein flächendeckendes Problem wo Kanton
und Gemeinden angehen müssen.

Die Initiative der JSVP, SVP und Jungfreisinnigen “Arbeit muss sich lohnen”, welche erfolgreich
zustande kam, würde genau hier ihre Wirkung zeigen. Extrembezüger werden verpflichtet, einer
Arbeit nachzugehen, da ihnen andernfalls die Sozialhilfe gekürzt werden würde.
Initiativpräsident und SVP Einwohnerrat Samuel Hasler, “Das Problem muss man endlich angehen.
Unsere Initiative ist ein erster Schritt, die Sozialhilfekosten und die Extrembezüger-Problematik in den
Griff zu kriegen”. Auch Martina Bircher, Vizeammann und Sozialvorsteherin in Aarburg sagt: „Die
Initiative zielt genau in die richtige Richtung, denn Sozialhilfe darf nicht zum Dauerzustand werden.”